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admin | 20. Juli 2009 in Allgemein | Kommentare (0)

Nichts prägt den Menschen mehr als der Wandel, dieser kann positiv oder auch negative Auswirkungen haben. Besonders durch die gegenwärtigen finanziellen Entwicklungen lässt sich das sehr gut beobachten, denn die Zeiten wo ein Arbeitnehmer für ein Unternehmen mehrere Jahrzehnte tätig war sind vorbei. Es gibt eine Reihe von Gründen, die dafür verantwortlich sind aber der Hauptgrund ist die schnelle Entwicklung der Technologie und die Globalisierung der Märkte, sowie die Zunahme des Wettbewerbes.  Andere wiederum wechseln ihre Jobs, weil Sie ein Karriereziel haben und bei dem jetzigen Arbeitgeber keine Aufstiegsmöglichkeiten haben. Diese können auch durch fehlende Motivation, zu viel Routine im Job, fehlendes Feedback oder zu wenig Verantwortung ausgelöst werden. Es gibt sehr viele Gründe den Arbeitsplatz zu wechseln. Jedoch ist es von Relevanz, dass die aktuelle Stelle nicht gleich gekündigt werden darf. Es ist von Vorteil, wenn in erster Linie in Absicht niemanden erzählt oder bemerkbar gemacht wird. Dies kann nämlich dazu führen, dass sich der Arbeitgeber vielleicht durch diese Gedanken oder Verhalten angegriffen bzw. gekränkt fühlt. Wodurch vielleicht der restliche Aufenthalt, in dem Unternehmen sehr erschwert wird. Aber generell sollte ein Jobwechsel wohlüberdacht sein, denn Arbeitnehmer, die bereits nach ein oder drei Jahren die Jobs wechseln, wird man unter Umständen mangelndes Durchhaltevermögen ankreiden. Deswegen sollte ein Wechsel des Jobs immer sehr gute Gründe haben und der Wechsel sollte im Rahmen der eignen Karriereplanung stattfinden. Weil dies aus der Sicht der potenzielle Arbeitgeber auch nachvollziehen kann. Aber es können auch Gründe nachvollziehbare Gründe wie, man fühle sich nicht im Unternehmen wohl, da die Identifikation mit der jeweiligen Unternehmenskultur einem schwer falle. Wer den Arbeitswechsel verwirklichen will, sollte sich vorher über Inserate oder durch kompetente Stellen informieren. Der Arbeitsplatzwechsel sollte immer wenn möglich im guten Einvernehmen besiegelt werden. Dies erfordert das der Arbeitgeber zum richtigen Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt wird(spätestens nach der Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages) und ggf. den Nachfolger vernünftig in das Aufgabengebiet einlernen kann.